Ausdruck verbindlicher Gemeinschaft

Informationen zur Kirchensteuer

Wer konkrete Fragen zur Kirchensteuer hat, bekommt am Kirchensteuertelefon kostenlos Auskunft

Steuerexperten des Oberkirchenrats geben montags bis freitags Auskunft.

Unter der kostenlosen Info-

Nummer 0 800 / 7 13 7 13 7

geben die Steuerexperten des

Oberkirchenrats

montags bis freitags von

9 Uhr bis 11.30 Uhr

und montags bis donnerstags

von 14 Uhr bis 16 Uhr Auskunft.

Oder schicken Sie eine E-Mail
mit Ihrer Anfrage an:
kirchensteuerdontospamme@gowaway.elk-wue.de

Allgemeine Informationen

Rechtsgrundlagen:

In Artikel 137 Abs. 6 der Weimarer Reichsverfassung wurde das Recht zur Kirchensteuererhebung garantiert. Die Weimarer Kirchenartikel wurden durch Artikel 140 Grundgesetz unverändert in das Grundgesetz übernommen.

Kirchensteuerarten:

Das baden-württembergische Kirchensteuergesetz stellt den Kirchen in §5 Kirchensteuergesetz (KiStG) fünf verschiedene Arten von Kirchensteuer zur Erhebung zur Auswahl. Derzeit werden von der Evangelischen Landeskirche in Württemberg die Kirchensteuer, als Zuschlag zur Einkommen-, Lohn- und Kapitalertragsteuer, und das besondere Kirchgeld in glaubensverschiedenen Ehen erhoben.

Freiwilliger Gemeindebeitrag:

Zur Finanzierung eigener Gemeindeaktivitäten können die Mitglieder der Kirchengemeinden um einen Freiwilligen Gemeindebeitrag gebeten werden. Der Gemeindebeitrag kommt in voller Höhe der örtlichen Kirchengemeinde zugute.

Kirchensteuerkappung:

Jeder, dessen Kirchensteuer mehr als 2,75 Prozent seines zu versteuernden Einkommens beträgt, kann eine Kappung der Kirchensteuer beantragen. Zu beantragen beim Evangelischen Oberkirchenrat, Gänsheide, Stuttgart.

Teilerlass bei Arbeitslosigkeit:

In vielen Familien entstehen durch den Verlust des Arbeitsplatzes hohe Unsicherheiten und Ratlosigkeit. Wird dabei eine Abfindung gewährt, kommt dazu noch eine hohe Steuerbelastung.
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass es in diesen Fällen die Möglichkeit eines Teilerlasses der auf die Abfindung entfallenden Kirchensteuer gibt

Abgeltungssteuer:

Kapitalerträge unterlagen auch schon vor Einführung der Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge (Kapitalertragsteuer) der Einkommensteuer und der Kirchensteuer. Durch die Einführung der Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge hat sich an der Steuerpflicht nichts geändert. Es handelt sich nicht um eine neue oder zusätzliche Steuer, sondern nur um ein neues Erhebungsverfahren.

 

Quelle: Die Kirche und Ihr Geld
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Kirche als Solidargemeinschaft

Wir sind als Kirche eine Solidargemeinschaft – nicht nur für uns selbst, sondern auch für andere. Die Kirchensteuer ist ein Ausdruck verbindlicher Gemeinschaft und ein wichtiger Beitrag für die Gesellschaft. Das Geld versickert nicht "irgendwo in dunklen Kanälen". Es arbeitet vielmehr ganz konkret für die Menschen in den Kirchenbezirken. Hauptaufgabe der Kirche ist und bleibt die Verkündigung. Weil diese nicht nur in Worten, sondern auch in Taten besteht, haben die Kirchengemeinden und Kirchenbezirke viele Aufgaben übernommen. Die Kirchensteuer trägt dazu bei, dass diese Aufgaben immer noch erfüllt werden können.

 

kirchensteuerdontospamme@gowaway.elk-wue.de